Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die AGB der moha GmbH finden Anwendung auf sämtlichen Montage im Bereich Eventbetreuung Messemontagen und Industriemontagen sowie Photovoltaikmontagen, die von der moha GmbH im In und Ausland zur Ausführung gebracht werden , und gelten gegenüber Unternehmen , juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen ,soweit nicht im Einzelfall hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
§2Allgemeines
Die AGB s sind Bestandteil aller Angebote und Verträge und entfalten gegenüber dem Auftraggeber Wirkung, sofern dieser den AGBs nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen hat.Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsinhalt , es sei den die moha GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote der moha GmbH sind freibleibend.Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der moha GmbH oder durch Ausführung der Leistung seitens der moha GmbH zustande.
Abbildungen Zeichnungen technische Daten und sonstige Angaben werden nicht Vertragsbestandteil sind keine zugesicherten Eigenschaften und für deren Richtigkeit wird von der moha GmbH keine Gewähr übernommen , es sei denn einzelvertraglich wurde zwischen der moha GmbH und dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesichert.
§4 Preise,Kosten und Zahlungsbedingungen
Soweit zwischen den Vertragsparteien keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die in dem Angebot der moha GmbH ausgewiesenen Preise.Zu der vom Auftraggeber zu vergütenden Arbeitszeit gehören auch Vorbereitungs-,Reise-,Wartungs-,und Mehrarbeitszeiten.
Bei von der moha GmbH nicht zu vertretenden Verzögerungen der Leistungserbringung hat der Auftraggeber der moha GmbH auch die daraus resultierenden zusätzlichen Aufwendungen ,wie zb. Ausfall-,Warte-, und zusätzlichen Reisezeiten , zu erstatten, und zwar auch dann, wenn im Übrigen zwischen den Vertragsparteien eine Pauschalvergütung ausgemacht war.
Auftragsstornierungen sind bis zu 2 Wochen vor Arbeitssbeginn im vorraus Kostenfrei.Innerhalb dieser 2 Wochen berechnen wir 50 % der Auftragssumme.Eine Stornierung 1 Woche vor Arbeitsbeginn ist nicht möglich bzw es entstehen die vollen Kosten.
Reisekosten werden , soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde , für die Hin und Rückreise in Rechnung gestellt , wobei die Reisezeit zwischen der Betriebsstätte der moha GmbH und dem Sitz des Auftraggebers bzw. dem Ausführungsort maßgeblich ist.Etwaige anfallende Übernachtungskosten – die Wahl einer angemessenen Unterkunft obliegt allein der moha GmbH – und Materialkosten werden dem Auftraggeber separat und unter Beilegung von Belegen in Rechnung gestellt, soweit kein anderen vertraglichen Absprachen getroffen wurden.
Rechnungen der moha GmbH sind , soweit nicht anders vereinbart wurde , binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sowie inkl. der gesetzlichen MwSt. zur Zahlung fällig.Die moha GmbH ist berechtigt , dem Auftraggeber beispielsweise Abschlagsrechnungen und Zwischenrechnungen zu erteilen.
Die Aufrechnung wegen vom Auftraggeber behaupteter Gegenansprüche ist gegenüber den Vergütungsansprüchen der moha GmbH ausgeschlosssen , soweit die Gegenansprüche des Auftraggebers nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.Unter den gleichen Voraussetzungen ist der Auftraggeber auch mit Zurückbehaltungsrechten gegenüber der moha GmbH ausgeschlossen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet auf seine Kosten an der Leistungserbringung der moha GmbH mitzuwirken nämlich insbesondere durch:
sicheren und zeitlich unbegrenzten Zugang zum Einsatzort gewährleisten
Unterstützung des Personals der moha GmbH durch einen kompetenten Projektleiters
Vornahme sämtlicher baulichen und technischen Arbeiten und Vorbereitungen am Einsatzort
Vorlage sämtlicher Genehmigungen Pläne Montageanleitungen und sonstiger technischer Vorbereitungen
Von diesen Mitwirkungspflichten darf der Auftraggeber nur dann und auch nur insoweit Abstand nehmen , wie die moha GmbH ihm schriftlich mitgeteilt hat , dass eine Mitwirkung des Auftraggebers ganz oder teilweise nicht erforderlich ist.
§6 Ausführungsfristen
Soweit zwischen den Vertragsparteien Ausführungsfristen vereinbart wurden , so gelten diese als von der moha GmbH eingehalten wenn bis zum Ablauf der Frist die Leistungen der moha GmbH erbracht sind und zur Abnahme durch den Auftraggeber bereit stehen.
Die Zeitliche Verzögerung der Leistungserbringung etwa durch Arbeitskämpfe Witterungsverhältnisse bzw. nicht eingehaltener Lieferfristen des Auftraggeber oder der anderen besonderer Umstände die nicht von der moha GmbH zu vertreten sind , tritt automatisch eine angemessene Verlängerung der Frist in Kraft.
§7 Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistungen der moha GmbH verpflichtet,sobald ihm oder einem von ihm Bevollmächtigten Vertreter die Fertigstellung des Gewerks durch die moha GmbH angezeigt wurde.
Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder den von ihm Bevollmächtigten entweder in Form einer schriftlichen Abnahmebestätigung durch Inbetriebnahme des Gewerks oder durch sonstige schlüssiges Verhalten.
Der Auftraggeber ist nur zur Abnahmeverweigerung nur berechtigt , soweit die Leistungen der moha GmbH wesentliche Mängel aufweisen.Bei unwesentlichen Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet die Leistungen der moha GmbH unter dem Vorbehalt der Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung abzunehmen .
Die Abnahme gilt spätestens mit Ablauf von zwei Wochen nach der Fertigstellung der moha GmbH als erfolgt , wenn der Auftraggeber verpflichtet war.
§8 Schlussbestimmung
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der moha GmbH und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der moha GmbH ist Bonn der Sitz der moha GmbH.
Alleiniger Gerichtsstand bei allen unmittelbaren und mittelbaren aus dem Vertragsverhältnissen Streitigkeiten ist Bonn.
Sollten einzelne der vorstehend benannten Bestimmungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden , so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll vielmehr dann eine Bestimmung treten , die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen und Zielsetzungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.
gegenüber dem Auftraggeber Wirkung, sofern dieser den AGBs nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen hat.Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsinhalt , es sei den die moha GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Verantwortlich für den Inhalt
moha GmbH
Sieversdorfer Strasse 7
15236 Petersdorf
Gerichtsstand Frankfurt Oder
HRB 16151
Ust-IdNR:DE276413955
GF Ulrich Hampel
u.hampel@montageprofis.eu
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Name der verantwortlichen Stelle: moha GmbH
Geschäftsführer:Ulrich Hampel
Leiter der Datenverarbeitung: Ulrich Hampel
Anschrift: Am Park 1 15859 Storkow
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Die moha GmbH montiert als Subunternehmer im Bereich der Industriemontage - Messebau. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt ausschließlich zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Zu folgenden Personengruppen werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern diese zur Erfüllung des unter "Zweckbestimmung" genannten Zweckes erforderlich sind: Kundendaten sowie Daten von Lieferanten sofern diese zur Erfüllung der unter "Zweckbestimmung" genannten Zwecke erforderlich sind.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (Klartext: das Finanzamt sieht Rechnungen, die an Kunden gegangen sind, ein; das Finanzamt sieht Rechnungen von Lieferanten ein. Punkt, mehr nicht.), externe Stellen ("Subunternehmer"), ausschließlich nur soweit dies zur Erfüllung der unter "Zweckbestimmung" genannten Zwecke erforderlich ist (Klartext: arbeite ich mit befreundeten Unternehmern an einem Projekt, erfährt der natürlich Name und - wenn er auch montieren fährt - Adresse des Kunden). Es werden insbesondere keine Daten von Kunden an Andere zu Werbezwecken oder sonstigem Datenhandel weitergegeben, auch nicht anonymisiert .
Regelfristen für die Löschung der Daten: Nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten nicht routinemäßig gelöscht. Wir produzieren keine kurzfristigen Verbrauchsgüter, sondern beteiligen uns an wiederkehrenden Montage oder arbeiten an Bauprojekten mit, die dauerhaft sind. Immer wieder kommt es vor, dass wir Projekte weiter führen oder verändern, die wir vor Jahren oder Jahrzehnten das letzte Mal in Händen hatten. Daher ist uns die Dokumentation und Archivierung der Bauakten und Arbeitsplanung- Abläufe wichtig, und wir glauben, dass dies im Interesse auch unserer Kunden ist. Zumal diese Unterlagen unseren Einflussbereich nicht verlassen. Eine Löschung von Kontaktdaten und weiteren sachlichen Informationen ("Bauakte") würde jedoch bereitwillig und vollständig auf Wunsch der Betroffenen erfolgen - kam aber bisher noch nicht vor... Ansonsten werden diese Angaben auf Dauer digital archiviert.
Geplante Übermittlung in Drittstaaten: Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht beabsichtigt oder gewollt. Im Zuge der auch bei uns stetig zunehmenden Übertragung von Dateien per cloud-Dienste ist uns aber bewusst, dass uns damit ein guter Teil der Kontrolle über die Dateien gegenüber böswilliger Nutzung oder missbräuchlichem Auslesen entgleiten könnte. Und sicher nicht erst, wenn sie auf dem dropbox-server in den bösen USA der NSA serviert werden, sondern bereits hierzulande. Eine Archivierung in der cloud erfolgt ohnehin nicht. Das Netz dient nur dem Transfer der Daten des Tagesgeschäfts.
Allgemeine Beschreibung: Die Speicherung von Informationen über Kunden und Lieferanten erfolgt in der moha GmbH nahezu ausschließlich digital. Kontaktdaten, Schriftverkehr, Baudokumentationen und Buchhaltungsbelege werden nach Abschluss eines Auftrages also ausschließlich in digitaler Form gespeichert, dies jedoch in Form von mehrfach redundanten backups auf verschiedenen Medien an verschiedenen Plätzen in verschlüsselter Form. Sie sind insofern auch nur denjenigen zugänglich, die physischen Zugang zum Betriebsgelände und hier wiederum Zugriff auf das geschützte Rechnersystem haben - und über die digitalen Schlüssel verfügen.